Altteilpauschale Zylinder ZU
Bei nicht verwendungsfähigen Altzylindern wird zusätzlich eine Altteilpauschale berechnet (Artikelnr: ZU-02-007)
Nicht verwendungsfähig heißt:
- Rippen abgebrochen, starke Deformation der Laufbahn, Dichtfläche zerstört oder Gewinde beschädigt
- Kolbenfresserspuren sind kein Problem, da diese instandgesetzt werden
Das gleiche gilt natürlich, wenn Sie keinen Austauschzylinder beistellen. Dann berechnen wir ebenfalls die Altteilpauschale.